Vermittlungsgutschein ab 01.04.2012

Auch nach dem 01.04.2012 wird es den Vermittlungsgutschein geben, allerdings ändern sich die gesetzlichen Voraussetzungen ein wenig. Die Grundlage bildet ab dem Zeitpunkt der § 45 SGB III. Der Gutschein wird umbenannt in einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, die weiteren Bedingungen zu Ausstellung, Laufzeit und Einlösung ändern sich nicht. Den zukünftigen Gesetzestext finden Sie hier (klick).