Gesetzesänderung ab November 2011

Voraussichtlich ab November 2011 wird es einschneidende Veränderungen bei den Förderbedingungen für Existenzgründer in Deutschland geben.


Die Bundesregierung plant, finanzielle Förderungen für Gründer stark einzuschränken. Der Gründungszuschuss bspw. wird von jetzt neun auf dann sechs Monate gekürzt. Gründer aus der Arbeitslosigkeit müssen ab Inkrafttreten des Gesetzes einen bestehenden Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen nachweisen (bisher 90 Tage).

Gleichzeitig entfällt auch noch der jetzige Rechtsanspruch. Ein Behördenmitarbeiter wird dann trotz Vorliegen der Voraussetzungen im eigenen Ermessen über die Bewilligung entscheiden.

Weil wir bereits viele Anfragen von Bewerbern haben, die sich grundsätzlich vorstellen können, sich mit einer guten Idee, Erfolgsaussichten und geringem und kalkulierbaren Risiko selbbstständig zu machen, planen wir am 10. September ein Seminar in Gera:

Ideen-Seminar für Unternehmensgründer

Wenn Sie detaillierte Informationen zu der Veranstaltung und den Inhalten haben möchten, dann mailen Sie uns (coach@diearbeitsbeschaffer.de) oder rufen Sie uns an. Wir senden Ihnen dann die Seminarunterlagen zu.

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